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Startseite Befunde aus der Praxis Lebensmittelunternehmer fehlt

Warum fehlt der verantwortliche Lebensmittelunternehmer auf fremden Produktseiten?

Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers gehören zu den Pflichtangaben. Auf Produktseiten anderer Verkäufer steht dort oft nur der Markenname, ein Platzhalter oder eine andere Firma. Ihre eigenen Daten können dabei vollständig korrekt sein – beim Kunden kommt trotzdem eine unvollständige Angabe unter Ihrem Markennamen an.

Wer gemeint ist

Anzugeben ist nicht zwingend der Betrieb, der das Lebensmittel tatsächlich herstellt. Maßgeblich ist grundsätzlich der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Produkt vermarktet wird. Ist dieser nicht in der Europäischen Union niedergelassen, ist der Importeur des Lebensmittels in die EU maßgeblich. Bei Eigenmarken, die ein Lohnhersteller produziert, kann deshalb der Markeninhaber statt des produzierenden Betriebs anzugeben sein.

Beispiel aus der Praxis

Ein Linsensnack, 125 g, vermarktet unter dem Namen der Musterfood GmbH. Sie ist in diesem Beispiel der verantwortliche Lebensmittelunternehmer.

KanalAngabe zum LebensmittelunternehmerBewertung
Eigener ShopMusterfood GmbH, Musterstraße 1, 00000 Musterstadt✓ vollständig
Händler AMusterfood GmbH, Musterstraße 1, 00000 Musterstadt✓ vollständig
Verkäufer B auf einem Marktplatz„Musterfood“✗ nur Markenname, keine Anschrift
Verkäufer C auf einem MarktplatzHandelshaus Beispiel, Beispielstadt✗ abweichende Unternehmensangabe

Besonders auffällig: Bei Verkäufer C fehlten außerdem Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration vollständig; stattdessen stand dort „siehe Verpackung“. Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen die vorgeschriebenen Informationen im Fernabsatz grundsätzlich bereits vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein – ausgenommen das Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum. Sie müssen auf der Angebotsseite erscheinen oder über ein anderes geeignetes, eindeutig angegebenes Mittel ohne zusätzliche Kosten zugänglich sein. Ein bloßer Hinweis auf die Verpackung genügt dafür grundsätzlich nicht. Ob die Angaben anderweitig bereitgestellt werden, ist im Einzelfall zu prüfen.

Zum Beispiel: Produktnamen, Unternehmen, Anschriften und Zahlen sind verändert. Das Beispiel veranschaulicht Abweichungen, die bei meiner Recherche beobachtet wurden; es bildet keinen unveränderten Einzelfall ab.

Was daran problematisch ist

Kundinnen und Kunden, Händler und Behörden sehen Ihr Produkt mit unvollständigen Angaben. Wer für ein Angebot eines anderen Verkäufers im Einzelfall verantwortlich ist, ist eine rechtliche Frage. Betroffen ist aber in jedem Fall Ihre Marke.

Mögliche Ursachen

So prüfen Sie es selbst

  1. Suchen Sie Ihr Produkt über die EAN auf den großen Marktplätzen, nicht nur über den Namen.
  2. Prüfen Sie zuerst die gemeinsame Produktdetailseite: Auf Marktplätzen wie Amazon nutzen oft mehrere Verkäufer dieselbe Seite.
  3. Vergleichen Sie anschließend, soweit sichtbar, die angebotsbezogenen Angaben der einzelnen Verkäufer.
  4. Gleichen Sie Unternehmensangabe, Zutaten und Nährwerte mit Ihrer aktuellen Spezifikation ab.
  5. Halten Sie jede Abweichung mit Screenshot, Datum und Link fest – und prüfen Sie erneut nach Rezeptur- oder Verpackungsänderungen.

Wer es korrigieren kann

Was bei größeren Sortimenten schwierig wird

Einzelne Produktangaben lassen sich oft schnell vergleichen. Bei größeren Sortimenten, mehreren Vertriebspartnern und zahlreichen Produktvarianten steigt der Prüf- und Abstimmungsaufwand jedoch erheblich: Dann geht es nicht nur darum, Fehler zu erkennen, sondern festzustellen, welche Produktseiten betroffen sind, aus welcher Datenquelle die Abweichung stammen könnte und wer eine Korrektur veranlassen kann. Bei Marktplätzen kommt hinzu, dass sich Angebote anderer Verkäufer laufend ändern.

Sind Ihre Pflichtangaben auch auf fremden Produktseiten vollständig?

Ich prüfe Ihre Produkte über verschiedene Vertriebskanäle und dokumentiere jede festgestellte Abweichung mit Fundstelle. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob eine systematische Prüfung für Ihr Sortiment sinnvoll ist.

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Quellen und Hinweise